Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Petra Reichert-Wittke, nachfolgend Hebamme genannt.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsnehmerin/-empfängerin. Diese umfassen die hebammenspezifischen Leistungen (Betreuung/Behandlung) sowie Kurse/Veranstaltungen, die von der Hebamme angeboten werden.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die weibliche Form verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGBs gelten gleichermaßen für männliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Die hebammenspezifischen Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Für Anzahl und Umfang der möglichen, erstattungsfähigen Leistungen gibt es teilweise Höchstgrenzen (in Klammern genannt), über die mich die Hebamme aufklärt. Die Leistungen bestehen insbesondere aus:
In der Schwangerschaft:
Geburtsvorbereitungskurs
Wochenbettbetreuung nach der Geburt:
In der Stillzeit:
Ein Kontakt kann je nach Leistung telefonisch, als SMS, als E-Mail, als Praxistermin oder als Hausbesuch erfolgen. Alle erbrachten Leistungen (außer per Kommunikationsmittel) sind der Hebamme auf der Versichertenbestätigung zu unterschreiben.
Nicht als Leistung der Hebamme umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen, sowie Leistungen anderer Berufsgruppen.
IGeL/Wahlleistungen
Tapen, Lasern, Massagen (die nicht mit Schwangerschaftsbeschwerden begründet sind),
Behandlungen nach den Methoden der effektiven manuellen Hilfen (EMH),
Beratungseinheit für Tragetuch-Bindetechnik/Tragehilfen,
Schlafcoaching, Einzeltermine zur Behandlung von Narben, Rectus-Diastase, Beckenbodenproblemen, Faszien.
Gebühren für Verleih von Waagen, Tragehilfen, Ergoloc, Hilfsmitteln, etc.
Beratungen während eines Krankenhausaufenthaltes, Beratungen, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können, sind ebenso privat zu zahlen. (z.B. Nach Abschluss der Betreuung, oder wenn das Kontingent erschöpft ist)
Ambulante Wochenbettbetreuung und Wochenbettbetreuung bei frühzeitiger Entlassung vor dem 3. WB-Tag. Dies muss bis zur 30. SSW besprochen und verbindlich vereinbart werden. Hierfür ist ein Pauschale zu bezahlen, diese beinhaltet eine erweiterte Erreichbarkeit ab der 37.SSW bis zum 3. Wochenbetttag und die Abnahme des NG-Screenings zu Hause durch die Hebamme. Sollte die ambulante Wochenbettbetreuung NICHT vorab bis zur 30.SSW vereinbart worden sein, behält sich die Hebamme bei fehlender Kapazität vor, die Betreuung frühestens zum ursprünglich vereinbarten, üblichen Zeitpunkt (nach dem 3., bzw 4. WB Tag) aufzunehmen.
Die aktuellen Preise der Wahlleistungen können der Preisliste in der Praxis entnommen werden.
Die Ankündigung eines Kurses/Vortrags durch die Hebamme (oder Referenten) insbesondere auf den Internetseiten (www.reichertwittke.hebamio.de oder www.petra-reichert-wittke.de) und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Der Umfang, insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Thema des Kurses/Vortrags ergibt sich aus der Kursbeschreibung über das Buchungssystem Hebamio oder den Info-/Anmeldezetteln.
Die Anmeldung durch die Teilnehmerin (verbindliches Vertragsangebot) erfolgt vorzugsweise online über das Hebamio-Anmeldeformular, des weitern auch per E-Mail oder mündlich. Nach Eingang der Anmeldung wird per E-Mail die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Hebamme vorgenommen. (Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner). Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin (ggf. mit Partner/Begleitung) ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Kommunikation bezüglich der Kurse zwischen der Hebamme und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail oder SMS.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der E-Mailadresse oder Versicherungsdaten, zeitnah mitzuteilen.
Für jeden Kurs/Vortrag gibt es eine Mindest-Teilnehmerzahl. Sollte diese bis 10 Tage vor dem Kurs nicht erreicht sein, kann die Hebamme den Vortrag bzw. Kurs absagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zeitnah zurück überwiesen.
Die Kurse/Veranstaltungen haben auch eine Maximal-Teilnehmerzahl. Diese wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. (freie Plätze) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmeranzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online-Buchungsprogramms Hebamio angezeigt (ausgebucht). Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt, über das Online-Anmeldungsformular, aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Erfolgt eine Anmeldung nur (fern-)mündlich, kann eine Teilnahme nicht sofort bestätigt werden, sondern erst, wenn alle schon über das Programm erfolgten Anmeldungen berücksichtigt sind. Auch hier erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Auf Wunsch ist eine Aufnahme auf einer Warteliste möglich. (über Hebamio oder gern per Mail/ tel. dazu melden) Bei mündlichen Anmeldungen oder per Mail meldet sich die Hebamme zeitnah bei Ihnen, um diese Infos an Sie zu geben.
Warteliste: Es besteht die Möglichkeit bis 48 Stunden vor Kursbeginn als Nachrücker berücksichtigt zu werden. Die Hebamme informiert, ob ein Nachrücken möglich oder nicht möglich ist (per E-Mail oder SMS). Kann kurzfristig am Kurs/Vortrag teilgenommen werden, ist die Gebühr, sofern es eine gibt, bei der Teilnahme bar zu bezahlen.
Sollte die Hebamme aufgrund eines Notfalles oder Krankheit den Kurs/Vortrag kurzfristig absagen müssen, wird ein Ersatztermin angeboten.
Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen Grund, insbesondere höhere Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleiterin ein Kurs/Vortrag nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann wird der Kurstermin verschoben.
Ein Widerruf der Kurs-,bzw. Vortragsanmeldung ist bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses ohne Angabe von Gründen (unter voller Erstattung der etwaig schon bezahlten Gebühr) möglich.
Bei Widerruf bis 2 Wochen vor Kursbeginn sind 65% der Gebühr zu entrichten.
Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Gebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kurs/Vortrag nicht wahrgenommen wird. Es wird eine schriftliche Rechnung zugesandt, die bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen ist.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss von der Teilnehmerin schriftlich an die Hebamme Petra Reichert-Wittke, Hebammenpraxis, Steinig 11, 97514 Oberaurach/Kirchaich oder per E-Mail an kontakt@petra-reichert-wittke.de eine eindeutige Erklärung über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, senden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Frauen mit gesetzlicher Krankenversicherung
Die Übernahme der Kosten aus Hebammenleistungen sind im SGB V nach § 134a im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe geregelt. Die Hebamme kann mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abrechen. Die dazu nötigen Versicherungsdaten müssen der Hebamme immer aktuell vorliegen. Bei Änderung des Versichertenverhältnissen (z.B. Kassenwechsel, Wechsel in die Familienversicherung etc.) muss ich dies umgehend bekannt geben, ansonsten müssen durch die Krankenkasse abgelehnte Rechnungen von der Leistungsempfängerin privat bezahlt werden.
Sollte keine gültige Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, muss die erbrachte Leistung der Hebamme privat bezahlt werden. Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden, muss die Leistungsnehmerin die Kosten bei eventuellen Kürzungen selbst tragen. Um dies zu vermeiden, sollte die Hebamme in Kenntnis gesetzt werden, falls Leistungen bei Hebammenkolleginnen auf Kassenkosten in Anspruch genommen worden sind.
Falls die Krankenkasse die Bezahlung von umfangreichen Wegegeldern (über 20 km einfache Fahrt) ablehnt oder erbrachte Leistungen oder Auslagen kürzt, sind diese Kosten von der Leistungsnehmerin zu bezahlen.
Selbstzahler/Privatversicherte
Private Rechnungen der Hebamme sind innerhalb der vereinbarten Frist von 14 Tagen nach Rechnungstellung komplett zu bezahlen, unabhängig davon, wann und wieviel die Leistungsnehmerin von der privaten KrankenVersicherung/Beihilfe erstattet bekommt. Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen gültigen Gebührenverordnung des Landes Bayern berechnet. Individuelle Tarife und mögliche Leistungseinschränkungen der privaten Krankenversicherung sind durch die Leistungsnehmerin selbst dort zu erfragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 10,- Euro berechnet.
Leistungsempfängerinnen, die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, erstattet bzw. anteilig bekommen (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
Kurse
Bitte beachten Sie die Widerrufsfristen
IGeL/Wahlleistungen
Näher unter Punkt 3 beschrieben, werden immer als Privatleistung in Rechnung gestellt.
Die aktuellen Preise der Wahlleistungen können der Preisliste in der Praxis entnommen werden.
Ausfallentschädigung
Für von der Leistungsnehmerin versäumte Termine, die nicht mind. 24 Std vorher abgesagt worden sind, wird eine Ausfallsentschädigung in Höhe der Kosten in Rechnung gestellt, die zur Abrechnung an die Krankenkasse (inkl. Fahrtkosten) zu stellen gewesen wäre. Zusätzlich wird eine (Ausnahme: Krankenhausaufenthalt, ärztl. Attest)
Termine können persönlich, per E-Mail, telefonisch per SMS oder über Hebamio mit der Hebamme vereinbart werden. Üblicherweise erfolgt eine gegenseitige Kenntnisnahme und Bestätigung.
Praxis-Termine können ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten.
Die Leistungsnehmerin informiert die Hebamme umgehend über die Geburt meines/r Kindes/r.
Außerdem gibt sie auch zeitnah bekannt, sobald sie weiß, wann die Entlassung geplant ist, damit Datum und Uhrzeit des ersten Hausbesuches vereinbart werden können. Bei Hausbesuchen behält sich die Hebamme ein Zeitfenster von +/- 30 min zu den vereinbarten Terminen vor. Wenn möglich, wird sie bei größeren zeitlichen Abweichungen die Familie informieren.
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Ausfallpauschale von 40.- € (zuzüglich etwaiger Fahrtkosten) der Leistungsempfängerin in Rechnung.
Die Hebamme behält sich vor, Termine aufgrund von Notfällen kurzfristig zu verlegen oder abzusagen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings und Kursen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt/Ärztin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/m ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Bei Inanspruchnahme der Dienste einer anderen Hebamme, z.B. im Urlaubs-/Krankheits- /Vertretungsfall schließt die Leistungsnehmerin mit dieser einen eigenen Vertrag über diesen Zeitraum. Dann obliegt die Haftung in dieser Zeit ausschließlich bei der Kollegin.
Die aktuellen Erreichbar-Zeiten finden Sie auf der Website www.petra-reichert-wittke.de und unter www.reichertwittke.hebamio.de . Außerhalb dieser Zeiten bin ich nur bei vorher vereinbarter Rufbereitschaft erreichbar. Ebenso finden Sie die schon bekannten Fortbildungs- und Urlaubszeiten hinterlegt.
Hebammenpraxis 09549/98 88 99
Hebammenhandy 01577/3949029
Email kontakt@petra-reichert-wittke.de
Es werden nur Anrufe mit sichtbarer Telefonnummer entgegengenommen. SMS wird nur für Terminabsprachen, Rückrufwünsche oder Kurzberatung genutzt werden. Keine Bilder senden. Es besteht immer die Möglichkeit auf den AB zu sprechen. Ein gewünschter Rückruf wird sobald es möglich ist, innerhalb der Erreichbar-Zeiten erfolgen. Beantworten von Emails kann länger dauern.
Zugemailte Dateien öffnen Sie stets mit dem Passwort: 97514
Keine Beratung/Anfragen über Social-media.
Sollten Sie die Hebamme wiederholt in den Erreichbar-Zeiten nicht erreichen oder SMS/E-Mail unbeantwortet bleiben, sehen Sie bitte die aktuellen Erreichbar-/Fortbildungs-/Urlaubs-Zeiten auf der Website ein.
Sollten Sie die Hebamme in dringenden Angelegenheiten nicht erreichen, kontaktieren Sie bitte Ihre Frauenarzt- oder Kinderarztpraxis, oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117. Auch die Ambulanzen am nächstgelegenen Krankenhaus sind Ansprechpartner für absolut dringende Fälle außerhalb der Praxissprechzeiten. Im Notfall wenden Sie sich an den Notruf 112.
Im Krankheitsfall und Urlaubszeiten der Hebamme bemüht sich die Hebamme um eine Betreuung für die Leistungsnehmerin für das frühe Wochenbett und schwere Stillprobleme durch eine Kollegin. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.
Anlaufstellen bei Problemen im Wochenbett sind auch die Hebammensprechstunden in Bamberg. Infos und Termine erhalten Sie unter
Koordinierungsstelle für Hebammenhilfe Bamberg Tel. 0951/50315942 (Mo-Fr)
Es werden Daten über Person, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert, bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre vor der Öffentlichkeit geschützt wird. (Schweigepflicht). Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die zur Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretung an die vertretende Hebamme stimmt die Leistungsnehmerin ausdrücklich zu. Dies entspricht einer zweckgebundenen Schweigepflichtsentbindung. Mit dem Annehmen der AGS und des Vertrages erklärt sich die Leistungsnehmerin mit der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Die Hebamme benutzt das digitale Dokumentationsprogramm Hebamio. Dazu ist es nötig, der Hebamme bei einem Hausbesuch WLAN-Zugriff/Gastzugang mit den dazu nötigen Zugangsdaten zu ermöglichen, um eine zeitnahe sichere Abspeicherung der Dokumentation zu gewährleisten. Die Dokumentation wird sicher verschlüsselt. Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach §§ 630f Abs. 3 BGB besteht die Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung für zehn Jahre. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht von Seite der Leistungsnehmerin ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus gibt es ggf. ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) Die Leistungsnehmerin hat gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.
In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 (Schloss) 91522 Ansbach
Der Behandlungsvertrag kann von der Leistungsnehmerin jederzeit schriftlich bis zum Ende des Monats gekündigt werden. Alle bis dahin erbrachte Leistungen werden von der Hebamme abgerechnet. Die Hebamme kann den Vertrag jederzeit, auch mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies kann mit plausibler Begründung wichtiger Gründe erfolgen, z.B. einer mangelnde Mitwirkungspflicht der Leistungsnehmerin, oder Situationen, die keine gute weitere Betreuung im Sinne des ganzheitlichen Betreuungskonzeptes der Hebamme durchführen lassen.
Die Hebamme kann den Vertrag für Kurse/Verträge bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung. Statt einer Kündigung kann die Hebamme die Teilnehmerin von einer einzelnen oder mehreren Kurseinheiten ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Hebamme bleibt durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss bestehen.
Stimmt die Hebamme einer Betreuung unter der vertraglich angegeben Adresse zu und sollte während der Schwangerschaft oder nach der Geburt ein nicht der Hebamme vorab angekündigter Umzug erfolgen, so wird die Hebamme entscheiden, ob eine weitere Betreuung bei etwaiger längerer Anfahrt zu den Hausbesuchen noch möglich ist. Ggf. erfolgt aus diesem Grund eine Vertragskündigung.